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AGBs für Engineering und Dokumentationsdienstleistung

§ 1 Geltungsbereich – Allgemeines

Die Götz & Weise GmbH bietet dem Kunden qualitativ hochwertige Dokumentationsdienstleistungen rund um das Thema „Benutzerinformation“ (nachfolgend „Dokumentationsdienstleistungen“ genannt) wie z.B. die Erstellung von Betriebs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, Validierungsunterlagen, Software- und Multimediadokumentationen, die Herstellung und Bereitstellung von Softwaresystemen zur Verwaltung von textlichen Inhalten u.ä.

Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) für alle bestehenden und künftigen Rechtsgeschäfte zwischen der Götz & Weise GmbH, Rathsbergstraße 17, 90411 Nürnberg (nachfolgend „Götz & Weise“) und dem Kunden.

Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

Der Anwendung sämtlicher anders lautender Vertrags-, Geschäfts-, Einkaufs- und Lieferbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, Götz & Weise willigt den anderen Bedingungen ausdrücklich durch vorherige schriftliche Bestätigung per Post oder per Fax (nicht hingegen durch elektronische Post) ein.

Einem entgegenstehenden Abtretungsverbot wird hiermit bereits ausdrücklich widersprochen.

Änderungen und Neufassungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie dem Vertragspartner schriftlich oder in Textform mitgeteilt werden und der Vertragspartner ihnen nicht ausdrücklich innerhalb von vier Wochen ab Erhalt der neuen AGB schriftlich widerspricht.

§ 2 Vertragsschluss

Götz & Weise erstellt auf der Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Informationen und übermittelten Daten ein Angebot zur Erstellung von Dokumentationsdienstleistungen.

Die Angebote von Götz & Weise sind freibleibend. Mit der Bestellung der Dienstleistungen (gleich ob als Werk oder Dienstvertrag) erklärt der Kunde verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen. Götz & Weise ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann schriftlich oder durch Leistungserbringung erklärt werden.

Soweit der Vertrag mündlich abgeschlossen wird, hat Götz & Weise einen Anspruch auf schriftliche Fixierung der Vertragsbedingungen und Aushändigung einer schriftlichen Bestellung.

Technische Änderungen, die sich nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch
Götz & Weise auf Seiten des Kunden ergeben, begründet die Abrechnung von Mehraufwand.

Götz & Weise kann die Dokumentationsdienstleistung zurückweisen. Dies gilt insbesondere in Fällen, wenn eine Bearbeitung wegen der Schwierigkeit und/oder des Umfangs die Dienstleistung in dem vom Kunden vorgegebenen Zeitraum in angemessener Qualität unzumutbar erscheint.

§ 3 Leistungsumfang

Götz & Weise fertigt die Dokumentationsdienstleistungen zu den vereinbarten Bedingungen an und liefert diese in der vereinbarten Form.

Inhalt und Umfang der konkreten Leistungspflichten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Götz & Weise und dem Kunden ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die in dem schriftlichen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem schriftlich zwischen
Götz & Weise und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag enthalten ist, und die mit den vorliegenden AGB die Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen Götz & Weise und dem Kunden bilden.

Die Berücksichtigung einer beim Kunden eingeführten individuellen Fachterminologie erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung und Bereitstellung durch den Kunden.

Götz & Weise ist berechtigt, sich bei der Leistungserbringung geeigneter und überprüfter Dritter zu bedienen. Die Vertragsbeziehung des Kunden besteht ausschließlich zu Götz & Weise.

Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurden. In allen anderen Fällen verstehen sich die Liefertermine als nach bestem Wissen und Gewissen abgegebene Richtwerte und werden in der Regel, wie angeboten, eingehalten. Sie gelten jedoch nicht als verbindlich zugesichert. Im Falle höherer Gewalt und von Umständen, die Götz & Weise nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Abgabefrist entsprechend. Der Kunde ist verpflichtet, Götz & Weise im Einzelfall auf die Relevanz der Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist hinzuweisen.

Der Kunde ist gehalten, Götz & Weise eine Bestätigung über den Erhalt der Lieferung zu senden, oder bei Überschreitung des vereinbarten Liefertermins nachzufragen, da nicht mit Sicherheit auszuschließen ist, dass E-Mails von einem Spamfilter gelöscht werden oder anderweitig abhandenkommen.

Die Rücksendung von zur Verfügung gestellten Dokumenten u.ä. erfolgt nur auf Verlangen und auf Gefahr des Kunden.

Will der Kunde das durch Götz & Weise erbrachte Produkt veröffentlichen oder zu Werbezwecken verwenden oder liegt dem durch Götz & Weise erbrachten Produkt ein kundeneigener Redaktionsleitfaden zu Grunde, muss der Kunde bei Auftragserteilung entsprechende Informationen, Vorlagen o.ä. zur Verfügung stellen.

Verschweigt er die vorgenannten Verwendungszwecke bei Auftragserteilung und wird der Text später veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet, so kann der Kunde nicht Schadensersatz verlangen, der dadurch entsteht, dass aufgrund mangelhafter Anpassung des Produktes die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss. Götz & Weise behält sich in diesem Fall Ansprüche aus Verletzung urheberrechtlicher Vorschriften vor.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, Götz & Weise rechtzeitig vor Beginn der Auftragsabwicklung alle zur fristgerechten Bearbeitung erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen und Götz & Weise einen kompetenten Ansprechpartner, der während der Auftragsabwicklung zur Verfügung steht, zu benennen.

Die Mitwirkungspflicht des Kunden besteht nicht nur vor Beginn der Auftragsabwicklung sondern insbesondere auch währenddessen, bei bspw. sich ändernder Informationslage o.ä. In diesen Fällen hat der Kunde Götz & Weise unmittelbar schriftlich über die sich ändernde Informationslage in Kenntnis zu setzen.

Des Weiteren obliegt es dem Kunden, Götz & Weise mit allen für eine gesetzes- und vertragsgemäße Beschreibung erforderlichen Informationen (z.B. Benennung des Einsatzbereiches, Nutzer des Produktes, Angaben zu Exportstaaten, Charakterisierung der Funktionsweise des Produktes) zu versorgen und wichtige produkt- und verfahrensspezifische Dokumente zur Verfügung zu stellen (z.B. Produkt-, Tätigkeits- oder Gefahrenanalyse, technische Zeichnungen, Fotografien und Unterlagen etc.). Falls für die Dokumentationsdienstleistung zutreffend die Erstellung einer Risikobewertung nach DIN EN ISO 12100 notwendig ist und diese nicht Bestandteil des Vertrages zwischen

Götz & Weise und dem Kunden ist, hat der Kunde eine eigene Risikobewertung hinsichtlich des zu beschreibenden Produktes durchzuführen und das in einer schriftlichen Dokumentation niedergelegte Ergebnis der Risikobewertung zu dem genannten Termin Götz & Weise zur Verfügung zu stellen.

Der Kunde trägt die Verantwortung für den Inhalt und die technischen Ausführungen der übergebenen Unterlagen und Informationen. Eine inhaltliche Überprüfung durch Götz & Weise findet nicht statt.

Soweit Götz & Weise solche Dokumente und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, versichert der Kunde, dass diese Unterlagen frei von Schutzrechten Dritter sind, und dass keine sonstigen Rechte bestehen, die die vertragsgemäße Nutzung durch Götz & Weise ausschließen oder einschränken.

Falls Dritte dennoch Rechte geltend machen, werden sich die Vertragspartner hiervon gegenseitig unterrichten. Der Kunde unterstützt Götz & Weise bei der Abwehr solcher Rechte und stellt Götz & Weise von allen Nachteilen in diesem Zusammenhang frei.

Sollte der Kunde mit diesen Mitwirkungspflichten in Verzug kommen, verlängert sich die Lieferfrist ohne weitere Ankündigung um den Zeitraum, während der sich der Kunde in Verzug befand.

Ferner ist Götz & Weise berechtigt, dem Kunden zur Nachholung dieser Mitwirkungshandlung eine angemessene Frist mit der Erklärung zu setzen, dass Götz & Weise den Vertrag kündigt, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen wird.

Wenn die Mitwirkungshandlung nicht innerhalb dieser Frist erfolgt, gilt der Vertrag als aufgehoben.

In diesem Falle kann Götz & Weise einen ihrer geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen sowie eine angemessene Entschädigung verlangen. Eine weitergehende Haftung des Kunden wegen Verschuldens bleibt unberührt.

Der Kunde ist ferner dafür verantwortlich, ausschließlich Schadsoftware-freies Datenmaterial an Götz & Weise zur weiteren Bearbeitung zu liefern.

Die im Rahmen des Auftrags vom Kunden erhaltenen Daten oder die als Datei vorliegenden Dokumentationsdienstleistungen selbst verbleiben zu Zwecken der Archivierung, Projektdokumentation und Qualitätssicherung bei Götz & Weise.

§ 5 Nutzungsrechte

Götz & Weise räumt dem Kunden an urheberrechtsfähigen Darstellungen und Texten das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung zum Zweck der produktbezogenen Information in Bezug auf den jeweiligen in dem schriftlichen Vertragsangebot, der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem zwischen den Parteien schriftlich abgeschlossenen Vertrag spezifizierten Leistungsgegenstand, den dort genannten Typ oder die dort erwähnte Serie – einschließlich der darin enthaltenen Fotografien, grafischen Darstellungen und technischen Zeichnungen – ein.

Das Nutzungsrecht nach Absatz 1 bezieht sich nur auf durch Götz & Weise freigegebene Dokumente und steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der fälligen und unbestrittenen Vergütung.

Einseitige Veränderungen der gelieferten Dokumentationsdienstleistungen durch den Kunden sind ohne schriftliche Genehmigung von Götz & Weise untersagt.

Götz & Weise haftet nicht für Schäden, die durch die Vervielfältigung und Verbreitung einer durch den Kunden oder einen Dritten veränderten Technischen Dokumentation entstehen.

Eine Vervielfältigung und Verbreitung in Schulungsunterlagen, Seminardokumentationen oder zu sonstigen Dokumentationszwecken ist ohne Erlaubnis von Götz & Weise untersagt.

Der Kunde ist verpflichtet, den Urheber entsprechend den Angaben von Götz & Weise zu benennen und einen entsprechenden Copyrightvermerk in den Dokumentationsdienstleistungen anzubringen.

Götz & Weise versichert, dass sie allein berechtigt ist, über das Urheberrecht an der von ihr erstellten Dokumentationsdienstleistungen zu verfügen und bisher keine den Rechtseinräumungen dieses Vertrages entgegenstehende Verfügungen getroffen hat. Gehören zu den Dokumentationsdienstleistungen Abbildungen, Fotografien, grafische Darstellungen, Skizzen und technische Zeichnungen so liefert Götz & Weise für den Fall, dass hieran Rechte Dritter bestehen, dem Kunden die entsprechenden Quellennachweise, sodass dieser sich um den Rechtserwerb bemühen kann. Götz & Weise liefert geeigneten Ersatz, wenn der Rechtserwerb nicht oder nur unter ungewöhnlichen Schwierigkeiten oder Kosten möglich ist.

§ 6 Vergütung

Es gilt die vereinbarte Vergütung. Die Vergütungsangaben im Angebot verstehen sich ausschließlich in Euro, soweit keine andere Währung ausdrücklich vereinbart wurde. Wechselkursrisiken gehen zu Lasten des Kunden.

Die vereinbarte Vergütung wird mit Lieferung der Dokumentationsdienstleistungen und nach Rechnungsstellung ohne Abzug innerhalb der im Angebot angegebenen Frist ab Rechnungsdatum fällig. Götz & Weise stellt dem Kunden eine entsprechende Rechnung.

Soweit ein Festpreis vereinbart ist, ist Götz & Weise berechtigt 80% der Vergütung nach Leistungserbringung und 20% nach Abschluss des Korrekturdurchlaufs oder vereinbarter Leistungsabnahme in Rechnung zu stellen. Dies gilt anteilig auch für bereits geleistete Teillieferungen.

Bei Projekten, deren Bearbeitung länger als einen Monat dauert, kann Götz & Weise monatliche Zwischenrechnungen über die bis dahin erbrachten Leistungen stellen.

Bei Zahlungsverzug ist Götz & Weise berechtigt, den Verzugsschaden geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug ist Götz & Weise berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu verlangen.

Falls Götz & Weise in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist
Götz & Weise berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt,
Götz & Weise nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Besondere und zusätzlich vereinbarte Leistungen bedingen einen Aufschlag oder werden nach Aufwand abgerechnet. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, Eillieferungen oder ähnliches werden getrennt nach Aufwand oder nach Vereinbarung in Rechnung gestellt.

Bei Stornierung des Auftrags durch den Kunden ist Götz & Weise berechtigt, dem Kunden Stornogebühren und Ausfallhonorare bis zu hundert Prozent des vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen. Götz & Weise kann sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart.

Ferner ist Götz & Weise berechtigt, nach vorheriger Ankündigung, das Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch anstehende Lieferungen auszuüben oder Vorauszahlungen zu verlangen.

§ 7 Abnahme und Gewährleistung

Götz & Weise wird dem Kunden Zwischenergebnisse (bei Abschluss einzelner Teilabschnitte des Auftrags) sowie das Endergebnis (bei Abschluss des Auftrags) zur Abnahme übersenden. Der Kunde verpflichtet sich, Götz & Weise binnen 10 Werktagen entweder eine schriftliche Abnahmebestätigung oder eine schriftliche Mängelanzeige zu übersenden. Nach Ablauf von 10 Werktagen gilt die Abnahmeerklärung als erteilt, soweit Götz & Weise keine gegenteilige Mitteilung zugegangen ist.

Nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbare Mängel hat der Kunde innerhalb von 10 Werktagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen.

Eine spätere Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist sodann ausgeschlossen.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, geht die Gefahr auf den Kunden über mit der Bereitstellung unserer Leistungen zum Versand bzw. mit Absendung aus dem E-Mail-System von Götz & Weise.

Soweit die Dokumentationsdienstleistungen von den jeweils vereinbarten Anforderungen abweichen, hat der Kunde Götz & Weise eine dem jeweiligen Fall angemessene Frist zur Nachbesserung gemäß §§ 634 Nr. 1, 635 BGB zu setzen. Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Abweichungen durch den Kunden selbst verursacht worden sind, z.B. durch unrichtige bzw. unvollständige Informationen oder Änderungen des zu beschreibenden Produkts.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Bei begründeten ordnungsgemäß gerügten Mängeln hat Götz & Weise das Recht, nach eigener Wahl die Dokumentationsdienstleistung mindestens zwei Mal nachzubessern oder neu zu erstellen. Der Kunde bleibt zur Annahme der erbrachten Leistung und zur Zahlung verpflichtet.

Zum Rücktritt vom Vertrag bzw. der Selbstvornahme der Leistung ist der Kunde in den Fällen des Leistungsverzugs, der Nachbesserung und zu vertretender Unmöglichkeit sowie in sonstigen Fällen nur berechtigt, wenn die Frist erheblich überschritten ist und er Götz & Weise eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

Ausgeschlossen sind hingegen darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche (so bspw. entgangener Gewinn, Verzugsschaden, nicht eingetretene Einsparungen, Schäden durch Inanspruchnahme Dritter sowie andere mittelbare und Folgeschäden, die z.B. durch geplante Veranstaltungen des Vertragspartners, Druckkosten, Veröffentlichungskosten o.ä. entstehen können).

Sofern Götz & Weise die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, Götz & Weise die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie unzumutbar ist, kann der Kunde nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkungen statt der Leistung verlangen.

Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch Götz & Weise nicht.

§ 8 Haftung

Götz & Weise haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen durch Götz & Weise, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt entsprechend im Falle der Verletzung vor- oder nebenvertraglicher Pflichten sowie bei Mangel- und Mangelfolgeschäden. Die Haftung von Götz & Weise bei Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von diesem Haftungsausschluss unberührt.

Götz & Weise haftet nicht für Störungen durch höhere Gewalt, Schließung und Einschränkung des Betriebs, Netz- und Serverfehler, Schadsoftware und für nicht von Götz & Weise zu vertretende Verbindungs- und Übertragungsfehler und sonstige Störungen und vergleichbare Fälle. Götz & Weise ist in diesen Fällen berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn Götz & Weise aus einem wichtigen Grund den Betrieb an einzelnen Tagen oder für bestimmte Zeit ganz oder teilweise schließen bzw. einschränken muss. Götz & Weise haftet nicht für durch Schadsoftware (Viren, Trojaner, Autodialer, Spammails oder vergleichbare Daten) verursachte Schäden. Die EDV-Anlagen (Netzwerk, Workstations, Programme, Dateien usw.) werden regelmäßig auf Viren und schädliche Daten überprüft. Bei Lieferungen von Dateien per E-Mail oder andere Fernübertragungen ist der Kunde für eine endgültige Viren- und Datenüberprüfung der übertragenen Daten- und Textdateien zuständig.

Der Kunde ist ferner dafür verantwortlich, ausschließlich Schadsoftware-freies Datenmaterial an Götz & Weise zur weiteren Bearbeitung zu liefern. Eventuelle Schadensersatzansprüche werden von Götz & Weise nicht anerkannt. Die elektronische Übertragung erfolgt auf Risiko des Kunden. Götz & Weise haftet nicht für schadhafte, unvollständige oder verlorengegangene Daten und Informationen (Texte, Bilder, Code etc.) durch die elektronische Übertragung. Bei der elektronischen Übertragung von Informationen zwischen dem Kunden und Götz & Weise wird aufgrund der externen Eingriffsmöglichkeiten kein absoluter Geheimnisschutz gewährt.

Die Haftung wird im Übrigen bei leichter Fahrlässigkeit auf das Doppelte des Rechnungswertes der schadensstiftenden Lieferung oder Leistung und auf maximal zwanzigtausend Euro sowie im kaufmännischen Verkehr bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen auf das Dreifache des Rechnungswertes der schadensstiftenden Lieferung oder Leistung und auf maximal vierzigtausend Euro beschränkt. Die hierin genannte Schadensersatzpflicht beschränkt sich stets auf typische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare direkte Schäden. Die Haftungsgrenzen erniedrigen sich betragsmäßig auf ein Drittel, wenn der Kunde gegen Schäden versichert ist.

Götz & Weise ist nicht verpflichtet, das Urheberrecht der vom Kunden bereit gestellten Unterlagen zu ermitteln. Liegt das Urheberecht nicht bei dem Kunden, haftet dieser beim Urheber eigenverantwortlich.

Der Kunde stellt Götz & Weise und dessen Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die auf einer Verwendung, Bearbeitung, Verwertung oder Vervielfältigung dieser Informationen, Unterlagen und anderen Gegenständen oder deren Bearbeitung beruhen.

§ 9 Ausführung durch Dritte

Wenn Götz & Weise es nach ihrem Ermessen für zweckmäßig und sinnvoll erachtet, darf sie sich zur Ausführung aller Geschäfte Dritter bedienen. Dabei haftet Götz & Weise nur für die sorgfältige Auswahl Dritter. Kontakte zwischen dem Vertragspartner und den von Götz & Weise beauftragten Dritten bedürfen der schriftlichen Einwilligung von Götz & Weise.

§ 10 Geheimhaltung

Götz & Weise wird die ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangten Informationen über den Kunden sowie ausgehändigten Unterlagen und Materialien, vertraulich behandeln und verpflichtet sich, diese ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder zu verwenden, zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht im Rahmen der Vertragserfüllung erforderlich ist. Die Weitergabe an Dritte zum Zweck der Vertragserfüllung ist zulässig. Götz & Weise verpflichtet sich, diese Dritten zur Geheimhaltung zu verpflichten.

Dies gilt nicht bei erkennbaren Verstößen gegen nationale oder internationale strafrechtliche Vorschriften (z.B. Anleitungen zum Bombenbau, Volksverhetzung, Diskriminierungen usw.).

Sofern bei der Bearbeitung bestimmter Unterlagen strengere Geheimhaltungsverpflichtungen zu beachten sind, ist der Kunde verpflichtet,

Götz & Weise diese Auflagen bei Auftragserteilung schriftlich ausdrücklich mitzuteilen und die zu verwendenden Programme, Codes und Passwörter zur Verfügung zu stellen.

Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass seine Daten im Sinne des Datenschutzes zur Erfüllung des Auftrags bei Götz & Weise gespeichert und verarbeitet werden.

§ 11 Referenzen

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Götz & Weise den Namen bzw. die Firma des Kunden nach Auftragsbeendigung in ihre Referenzliste aufnimmt.

§ 12 Tätigkeit für Wettbewerber

Götz & Weise ist es gestattet, auch für Unternehmen tätig zu werden, die gegebenenfalls zu dem Kunden in einem Wettbewerbsverhältnis stehen.

§ 13 Schlussbestimmungen

Sollte eine der vorliegenden Bedingungen aus irgendeinem Grund ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, die ungültige Bedingung von Beginn der Ungültigkeit an durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg nach Möglichkeit gleichkommende Regelung zu ersetzen.

Enthält der Vertrag eine Regelungslücke, verpflichten sich die Parteien, den Vertrag durch eine angemessene Regelung zu ergänzen, die sie nach dem Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder der späteren Aufnahme oder Änderung einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten.

§ 14 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Wenn der Vertragspartner Unternehmer ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag das Gericht des Geschäftssitzes von Götz & Weise, Nürnberg, Bundesrepublik Deutschland.

Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Die Anwendung der Bestimmungen des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Mit Erscheinen der aktualisierten AGB verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit.

Stand: August 2014