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AGBs Sprachdienstleistungen

§ 1 Geltungsbereich – Allgemeines

Die Götz & Weise GmbH bietet dem Kunden qualitativ hochwertige Übersetzungsdienstleistungen.

Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) für alle bestehenden und künftigen Rechtsgeschäfte zwischen der Götz & Weise GmbH, Rathsbergstraße 17, 90411 Nürnberg (nachfolgend „Götz & Weise“) und dem Kunden.

Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Der Anwendung sämtlicher anders lautender Vertrags-, Geschäfts-, Einkaufs- und Lieferbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, Götz & Weise willigt den anderen Bedingungen ausdrücklich durch vorherige schriftliche Bestätigung per Post oder per Fax (nicht hingegen durch elektronische Post) ein.

Einem entgegenstehenden Abtretungsverbot wird hiermit bereits ausdrücklich widersprochen.

Änderungen und Neufassungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie dem Vertragspartner schriftlich oder in Textform mitgeteilt werden und der Vertragspartner ihnen nicht ausdrücklich innerhalb von vier Wochen ab Erhalt der neuen AGB schriftlich widerspricht.

Götz & Weise behält sich das Recht vor, Übersetzungen von Dokumenten oder Inhalten ganz oder teilweise abzulehnen.

§ 2 Vertragsschluss

Götz & Weise erstellt auf der Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Informationen und übermittelten Daten ein Angebot zur Erstellung einer Übersetzung.
Nach der Bestellung durch den Kunden verursachen Änderungen des Quelldokuments durch den Kunden Mehrkosten, die dem Kunden separat in Rechnung gestellt werden.

Mit Annahme dieses Angebotes kommt der Übersetzungsvertrag zwischen dem Kunden und Götz & Weise zu den im Angebot genannten Bedingungen zustande.

Soweit der Vertrag mündlich abgeschlossen wird, hat Götz & Weise einen Anspruch auf schriftliche Fixierung der Vertragsbedingungen und Aushändigung einer schriftlichen Bestellung.

Götz & Weise kann die Übersetzung eines Textes zurückweisen. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen Texte mit strafbaren Inhalten und Texte, die gegen die guten Sitten verstoßen, zur Übersetzung gegeben werden, sowie dann, wenn eine Bearbeitung des Textes wegen der Schwierigkeit und/oder des Umfangs der Vorlage eine Übersetzung in dem vom Kunden vorgegebenen Zeitraum in angemessener Qualität unzumutbar erscheint.

§ 3 Leistungsumfang

Götz & Weise fertigt die Übersetzung zu den vereinbarten Bedingungen an.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erstellt und liefert Götz & Weise eine Arbeitsübersetzung. Götz & Weise verpflichtet sich, einen vom Kunden vorgegebenen Text sach- und fachgerecht in die vereinbarte(n) Sprache(n) zu übersetzen oder übersetzen zu lassen und dafür zu sorgen, dass die Übersetzung ohne Kürzungen, Zusätze oder sonstige inhaltliche Veränderungen vorgenommen wird.
Übersetzungen werden dabei je nach Bedeutung des Originaltextes wörtlich bzw. sinngemäß und mentalitätstreu nach den mittleren allgemeingültigen Qualitätsmaßstäben der Übersetzungsbranche des jeweiligen Sprachraumes vorgenommen.
Die Berücksichtigung einer beim Kunden eingeführten individuellen Fachterminologie erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung und Bereitstellung durch den Kunden.

Götz & Weise ist berechtigt, sich bei der Erbringung der Übersetzungsleistung geeigneter und überprüfter Dritter zu bedienen. Die Vertragsbeziehung des Kunden besteht ausschließlich zu Götz & Weise. Das Anlegen oder Erweitern einer Terminologie oder eines Glossars erfolgt nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

Götz & Weise liefert die fertige Übersetzung in der vereinbarten Form.
Beglaubigungen, Bildbearbeitungen, Textkürzungen, Adaptionen von fremdsprachigen Werbetexten, Web- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, Korrekturlesen, Eillieferungen, das Anlegen und Erweitern einer Terminologieliste oder eines Glossars sind nicht Bestandteil des Vertrages, soweit etwas anderes nicht vereinbart wurde.

Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurden. In allen anderen Fällen verstehen sich die Liefertermine als nach bestem Wissen und Gewissen abgegebene Richtwerte und werden in der Regel, wie angeboten, eingehalten. Sie gelten jedoch nicht als verbindlich zugesichert. Im Falle höherer Gewalt und von Umständen, die Götz & Weise nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Abgabefrist entsprechend. Der Kunde ist verpflichtet, Götz & Weise im Einzelfall auf die Relevanz der Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist hinzuweisen.

Der Kunde ist gehalten, Götz & Weise eine Bestätigung über den Erhalt der Übersetzung zu senden, oder bei Überschreitung des vereinbarten Liefertermins nachzufragen, da nicht mit Sicherheit auszuschließen ist, dass E-Mails von einem Spamfilter gelöscht werden oder anderweitig abhandenkommen.

Die Rücksendung von Textvorlagen erfolgt nur auf Verlangen und auf Gefahr des Kunden.

Will der Kunde den übersetzten Text veröffentlichen oder zu Werbezwecken verwenden oder die Übersetzung in einem bestimmten Stil formuliert haben, muss er bei Auftragserteilung für den zu veröffentlichenden Text bzw. für die Adaption des Werbetextes eindeutige Informationen, Glossare und Stil- und Textvorgaben zur Verfügung stellen. Verschweigt er die vorgenannten Verwendungszwecke bei Auftragserteilung, und wird der Text später veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet, so kann er nicht Schadensersatz verlangen, der dadurch entsteht, dass aufgrund eines Übersetzungsfehlers oder einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss. Götz & Weise behält sich in diesem Fall Ansprüche aus Verletzung urheberrechtlicher Vorschriften vor. Der Kunde hat Götz & Weise vor Drucklegung einen Korrekturabzug zur Genehmigung zukommen zu lassen. Druckt er ohne Freigabe von Götz & Weise, geht dies voll zu seinen Lasten und er haftet in vollem Umfang auch für Folgeschäden.

§ 4 Formatierungen der Texte, Beibehaltung des Layouts und sonstige optische Gestaltungen

Bei einem Standardauftrag erfolgt lediglich eine reine Übersetzung des zur Verfügung gestellten Textes. Götz & Weise übernimmt bei solchen Aufträgen keine Gewährleistung zur Beibehaltung von Formatierungen, Layouts oder sonstigen optischen Gestaltungen.

Bei editierbaren Standarddokumenten (bspw. Word, Excel und PowerPoint) wird Götz & Weise wird versuchen, die Formatierungen, Layouts oder sonstigen optischen Gestaltungen entsprechend zu übernehmen. Götz & Weise übernimmt hierfür jedoch keinerlei Garantie, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Formatierungen, Layouts oder sonstige optische Gestaltungen, insbesondere Tabellen und sonstige unter Platzmangel leidende Vorgaben verschieben oder anderweitig verändert werden. Grund hierfür sind unterschiedliche Textlängen der jeweiligen Sprachen sowie Inkompatibilitäten von Versionen der Standardprogramme.

Layoutsetzung kann in Form eines DTP (Desktop Publishing) als Zusatzleistung gebucht werden. In diesem Fall garantiert Götz & Weise die einwandfreie Umsetzung der gestalterischen Vorgaben.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat Götz & Weise den zu übersetzenden Text in einer offenen bzw. in einer mit üblichen Textverarbeitungsprogrammen bearbeitungsfähigen Version zur Verfügung zu stellen. Schreibgeschütze Dokumente, CAD-Datenblätter, PDFs oder ähnliche Dateiformate werden nur bei vorheriger schriftlicher Bestätigung von Seiten Götz & Weise akzeptiert.

Darüber hinaus hat der Kunde Götz & Weise bei der Auftragserteilung alle Informationen, Dokumente und Materialien zur Verfügung zu stellen, welche für die vertragsgemäße Übersetzung erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere bestehende Vorübersetzungen, Wortlisten oder individuelle Fachterminologien des Kunden sowie die geplante Verwendung und Zweck der Übersetzung.

Die Annahme der Leistung bzw. Lieferung, einschließlich Teillieferungen, ist eine Hauptpflicht des Kunden. Lehnt der Kunde ab oder unterlässt er die Annahme, dann befindet er sich ohne weitere Mahnung in Annahmeverzug und haftet für alle entstehenden Schäden.

Die im Rahmen des Auftrags vom Kunden erhaltenen Daten oder die als Datei vorliegende Übersetzung selbst verbleiben zu Zwecken der Archivierung, Projektdokumentation und Qualitätssicherung bei Götz & Weise.

§ 6 Nutzungsrechte

Götz & Weise überträgt dem Kunden – nach der vollständigen Zahlung der fälligen und unbestrittenen Vergütung – die zeitlich, inhaltlich und örtlich unbeschränkten ausschließlichen Verwertungs- und Nutzungsrechte an der Übersetzung sowie ggf. sonstigen Schutzrechte an der Übersetzung. Bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung der Vergütung bleibt die Übersetzung geistiges Eigentum von Götz & Weise. Der Kunde darf diese Rechte auf Dritte übertragen, ohne dies Götz & Weise vorher anzuzeigen, und ohne dass eine Zustimmung von Götz & Weise erforderlich ist.

§ 7 Vergütung

Es gilt die vereinbarte Vergütung. Die Vergütungsangaben im Angebot verstehen sich ausschließlich in Euro, soweit keine andere Währung ausdrücklich vereinbart wurde. Wechselkursrisiken gehen zu Lasten des Kunden.

Die vereinbarte Vergütung wird mit Lieferung der Übersetzung und nach Rechnungsstellung ohne Abzug innerhalb der im Angebot angegebenen Frist ab Rechnungsdatum fällig. Götz & Weise stellt dem Kunden eine entsprechende Rechnung.

Bei Zahlungsverzug ist Götz & Weise berechtigt, den Verzugsschaden geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug ist Götz & Weise berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu verlangen.
Falls Götz & Weise in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist Götz & Weise berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, Götz & Weise nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Besondere und zusätzlich vereinbarte Leistungen bedingen einen Aufschlag oder werden nach Aufwand abgerechnet. Beglaubigungen, Adaptionen von fremdsprachigen Werbetexten, Web- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, das ausschließliche Korrekturlesen, Lektoratsarbeiten, Eillieferungen, das Anlegen und Erweitern einer Terminologieliste oder eines Glossars werden getrennt nach Aufwand oder nach Vereinbarung in Rechnung gestellt.

Bei Stornierung des Auftrags durch den Kunden ist Götz & Weise berechtigt, dem Kunden Stornogebühren und Ausfallhonorare bis zu hundert Prozent des vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen. Götz & Weise kann sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was es infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart.

Ferner ist Götz & Weise berechtigt, nach vorheriger Ankündigung, das Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch anstehende Lieferungen auszuüben oder Vorauszahlungen zu verlangen.

§ 8 Abnahme und Gewährleistung

Der Kunde hat die gelieferte Übersetzung unverzüglich auf Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel an der Übersetzung sind unverzüglich schriftlich gegenüber Götz & Weise zu rügen, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung.

Erfolgt nicht spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Lieferung eine schriftliche Rüge, gilt die Übersetzung als vertragsgemäß erbracht und abgenommen.
Eine spätere Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist sodann ausgeschlossen

Für Mängel der Textvorlage haftet der Kunde.

Götz & Weise haftet nur bei nachweislicher Falschübersetzung. Der Nachweis kann in letzter Instanz nur durch einen in Deutschland staatlich anerkannten und vereidigten Übersetzer für die Ausgangs- und Zielsprache erbracht werden.

Soweit die Übersetzung von den jeweils vereinbarten Anforderungen abweicht, hat der Kunde Götz & Weise eine dem jeweiligen Fall angemessene Frist zur Nachbesserung gemäß §§ 634 Nr. 1, 635 BGB zu setzen. Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Abweichungen durch den Kunden selbst verursacht worden sind, z.B. durch unrichtige bzw. unvollständige Informationen, fehlerhafte Originaltexte oder Änderungen der übergebenen Übersetzung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Bei begründeten ordnungsgemäß gerügten Mängeln hat Götz & Weise das Recht, nach eigener Wahl die Übersetzung mindestens zwei Mal nachzubessern oder neu zu erstellen. Der Kunde bleibt zur Annahme der erbrachten Leistung und zur Zahlung verpflichtet.

Zum Rücktritt vom Vertrag bzw. der Selbstvornahme der Leistung ist der Kunde in den Fällen des Leistungsverzugs, der Nachbesserung und zu vertretender Unmöglichkeit sowie in sonstigen Fällen nur berechtigt, wenn die Frist erheblich überschritten ist und er Götz & Weise eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

Ausgeschlossen sind hingegen darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche (so bspw. entgangener Gewinn, Verzugsschaden, nicht eingetretene Einsparungen, Schäden durch Inanspruchnahme Dritter sowie andere mittelbare und Folgeschäden, die z.B. durch geplante Veranstaltungen des Vertragspartners, Druckkosten, Veröffentlichungskosten o.ä. entstehen können).

§ 9 Haftung

Götz & Weise haftet nicht dafür, dass die jeweilige Übersetzung für den Verwendungszweck des Kunden zulässig und geeignet ist. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Übersetzung veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet wird.
Das rechtliche Risiko der Verwendungsfähigkeit oder Veröffentlichung trägt insofern allein der Kunde.

Götz & Weise haftet nicht für ungenaue, unklare, unvollständige, fehlerhafte und falsche Informationen oder Begriffe innerhalb der vom Kunden zur Verfügung gestellten Ausgangstexte, Vorlagen, Informationen und Fachterminologien oder in der Formulierung des Auftrags.

Es besteht keine Haftung für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch unrichtige, unvollständige, missverständliche und unleserliche Angaben des Kunden, auch solche in den Übersetzungsvorgaben, entstehen und Umstände, die Götz & Weise nicht zu verantworten hat.

Im Übrigen haftet Götz & Weise nur für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen durch Götz & Weise, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt entsprechend im Falle der Verletzung vor- oder nebenvertraglicher Pflichten sowie bei Mangel- und Mangelfolgeschäden. Die Haftung von Götz & Weise bei Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von diesem Haftungsausschluss unberührt.

Götz & Weise haftet auch nicht für Störungen durch höhere Gewalt, Schließung und Einschränkung des Betriebs, Netz- und Serverfehler, Computer-Viren und für nicht von Götz & Weise vertretbare Verbindungs- und Übertragungsfehler und sonstige Störungen und vergleichbare Fälle. Götz & Weise ist in diesen Fällen berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn Götz & Weise aus einem wichtigen Grund den Betrieb an einzelnen Tagen oder für bestimmte Zeit ganz oder teilweise schließen bzw. einschränken muss. Götz & Weise haftet nicht für durch Viren, Trojaner, Autodialer, Spammails oder vergleichbare Daten verursachte Schäden. Die EDV-Anlagen (Netzwerk, Workstations, Programme, Dateien usw.) werden regelmäßig auf Viren und schädliche Daten überprüft. Bei Lieferungen von Dateien per E-Mail oder andere Fernübertragungen ist der Kunde für eine endgültige Viren- und Datenüberprüfung der übertragenen Daten- und Textdateien zuständig. Der Kunde ist ferner dafür verantwortlich, ausschließlich Schadsoftware-freies Datenmaterial an Götz & Weise zur weiteren Bearbeitung zu liefern. Eventuelle Schadensersatzansprüche werden von Götz & Weise nicht anerkannt. Die elektronische Übertragung erfolgt auf Risiko des Kunden. Götz & Weise haftet nicht für schadhafte, unvollständige oder verlorengegangene Texte und Daten durch die elektronische Übertragung. Bei der elektronischen Übertragung von Texten und Daten zwischen dem Kunden und Götz & Weise wird aufgrund der externen Eingriffsmöglichkeiten kein absoluter Geheimnisschutz gewährt.

Die Haftung wird im Übrigen bei leichter Fahrlässigkeit auf das Doppelte des Rechnungswertes der schadensstiftenden Lieferung oder Leistung und auf maximal zehntausend Euro sowie im kaufmännischen Verkehr bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen auf das Dreifache des Rechnungswertes der schadensstiftenden Lieferung oder Leistung und auf maximal zwanzigtausend Euro beschränkt. Die hierin genannte Schadensersatzpflicht beschränkt sich stets auf typische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare direkte Schäden. Die Haftungsgrenzen erniedrigen sich betragsmäßig auf ein Drittel, wenn der Kunde gegen Schäden versichert ist.

Der Kunde hat umfassende Mitwirkungspflichten: Er verpflichtet sich, jede von Götz & Weise gelieferte Leistung auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation zu prüfen, bevor er die Leistung anderweitig einsetzt. Für Folgeschäden, wie etwa fehlerhafter Druck, haftet Götz & Weise nicht, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflicht nicht umfassend und rechtzeitig erfüllt hat.

Götz & Weise ist nicht verpflichtet, das Urheberrecht der zu übersetzenden Texte zu ermitteln. Liegt das Urheberecht nicht bei dem Vertragspartner, haftet er – auch für die Rechte der Übersetzungen – beim Urheber eigenverantwortlich.
Der Kunde stellt Götz & Weise und dessen Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die auf einer Verwendung, Bearbeitung, Verwertung oder Vervielfältigung dieser Informationen, Unterlagen und anderen Gegenständen oder deren Bearbeitung beruhen.

§ 10 Ausführung durch Dritte

Wenn Götz & Weise es nach ihrem Ermessen für zweckmäßig und sinnvoll erachtet, darf sie sich zur Ausführung aller Geschäfte Dritter bedienen. Dabei haftet Götz & Weise nur für die sorgfältige Auswahl Dritter. Kontakte zwischen dem Vertragspartner und den von Götz & Weise beauftragten Dritten bedürfen der schriftlichen Einwilligung von Götz & Weise.

§ 11 Geheimhaltung

Götz & Weise wird die ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangten Informationen über den Kunden sowie ausgehändigten Unterlagen und Materialien, vertraulich behandeln und verpflichtet sich, diese ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder zu verwenden oder zu verwerten noch an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht im Rahmen der Vertragserfüllung erforderlich ist. Die Weitergabe an Dritte zum Zweck der Übersetzung ist zulässig. Götz & Weise verpflichtet sich, diese Dritten zur Geheimhaltung zu verpflichten.

Dies gilt nicht bei erkennbaren Verstößen gegen nationale oder internationale strafrechtliche Vorschriften (z.B. Anleitungen zum Bombenbau, Volksverhetzung, Diskriminierungen usw.).

Sofern bei der Bearbeitung bestimmter Unterlagen strengere Geheimhaltungsverpflichtungen zu beachten sind, ist der Kunde verpflichtet, Götz & Weise diese Auflagen bei Auftragserteilung schriftlich ausdrücklich mitzuteilen und die zu verwendenden Programme, Codes und Passwörter zur Verfügung zu stellen.

Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass seine Daten im Sinne des Datenschutzes zur Erfüllung des Auftrags bei Götz & Weise gespeichert und verarbeitet werden.

§ 12 Schlussbestimmungen

Sollte eine der vorliegenden Bedingungen aus irgendeinem Grund ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, die ungültige Bedingung von Beginn der Ungültigkeit an durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg nach Möglichkeit gleichkommende Regelung zu ersetzen.

Enthält der Vertrag eine Regelungslücke, verpflichten sich die Parteien, den Vertrag durch eine angemessene Regelung zu ergänzen, die sie nach dem Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder der späteren Aufnahme oder Änderung einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten.

§ 13 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Wenn der Vertragspartner Unternehmer ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag das Gericht des Geschäftssitzes von Götz & Weise, Nürnberg, Bundesrepublik Deutschland.

Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Die Anwendung der Bestimmungen des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Mit Erscheinen der aktualisierten AGB verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit.

Stand: August 2014